Rache in der vorchristlichen Zeit
Es gibt zwei Thesen der Rechtsgeschichte in der vorchristlichen Zeit:
1. Es herrschte nur die Anwendung der Rache und damit Selbstjustiz;
2. Die Rache war ein in der Gesellschaft anerkanntes Mittel zur Rechtswahrung, welches der Staat von seinen Bürgern verlangte.
Rache in der Antike
In der Antike drehte sich alles um Ehre – deren Erhalt war oberste Priorität. Damit wurden Rachetaten oftmals nicht aufgrund des Schadens selbst, sondern nur wegen der verlorenen bzw. verletzten
Ehre ausgeübt. Durch die Rachehandlung sollte die Ehre wieder hergestellt werden, was unabdingbar für die soziale Stellung der Menschen war. Es galt der Grundsatz: Tue Gutes denen, die dir Gutes
tun, schade denen, die dir schaden. Es gab eine heilige Pflicht zur Rache, die besonders die Personen betraf, die dem Geschädigten nahestanden, Die Pflicht zur Rache wurde vererbt, weshalb Kinder
oftmals nur deshalb gezeugt und geboren wurden, um die Rache der Väter weiter zu betreiben. Dies machte viele unschuldige Kinder zu Racheopfern, da das Zeugen von Nachkommen für Rachetaten
wiederum Gegenrache auslöste, die mitunter über Generationen hinweg anhielt. Nur wenn der Schuldige seine Familie verließ, konnte er dieser weitere Rache ersparen.
Rache im germanischen Kulturkreis
Die Regeln besagten, dass die Rache nicht heimlich durchgeführt werden durfte. Der Rächende musste seine Rachetat öffentlich bekannt machen. Andernfalls wurde dem Rächenden Mord vorgeworfen.
Damit war gewährleistet, dass die Rechtmäßigkeit der Rache festgestellt werden konnte. Die Befugnis zur Rache war auf bestimmte Handlungen beschränkt: Dazu gehörte Totschlag, Ehebruch (hier galt
die Rache dem Nebenbuhler) sowie schwerer Beleidigung. Zur Rache berufen war zunächst der Geschädigte selbst und beim Totschlag sein rechtmäßiger Bluträcher. Bei Sexualverbrechen hatte ein Mann
Rache zu üben für die Ehefrau sowie alle weiteren weiblichen Familienangehörigen. Bei Plünderungen im eigenen Land war jeder zur Rache berechtigt. Das Recht zur Rache wurde zeitlich
beschränkt.
Rache im jüdisch-christlichen Kulturkreis
Im Christentum war die Ausübung der Rache untersagt. Als Rache wurde im Mittelalter das Vorgehen durch ein höchst göttliches Strafgericht angesehen. Der Verzicht auf Rache galt als Tugend;
Großmut, Langmut und Barmherzigkeit.
Ein Rückblick
Ein gesellschaftlich fehlendes allgemeines Rechtsempfinden ist historisch nicht festzustellen. Rache, die Verletzungen verursachte, die auch vom Täter als Unrecht empfunden wurden, setzte ein
rudimentäres Rechtsempfinden voraus. In der archaischen Gesellschaft verlor der Täter mit dem allgemeinen Recht auf Rache sofort nach einer Tat jeglichen Rechtsschutz, ohne dass es eines
Urteilsspruches bedurfte. Das Problem bestand irgendwann darin, dass der Rächende seine Berechtigung zur Rache und deren Umfang selbst feststellte, was zu einer fortschreitenden Reglementierung
führte.
Rache heute in Deutschland
Rache und Selbstjustiz ist heute in Deutschland verboten und nicht erwünscht. Blutige Rache kann nach deutschem Recht ein Mordmerkmal darstellen, da oftmals aus niedrigen Motiven gehandelt wird.
Tötung aus niedrigen Beweggründen ist Mord, was mit einer lebenslangen Haft bestraft wird.
Kommentar schreiben